Für ein Grundrecht auf Abtreibung
Die eigene ungewollte Schwangerschaft abbrechen – das ist in Deutschland strafbar. Frankreich zeigt, dass es anders geht. Das Land hat das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Die deutsche Regierung muss jetzt nachziehen: Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht und rein in die Gesundheitsversorgung.
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Hallo
der positive Schwangerschaftstest ist ein Schock: Luca will kein Kind austragen. Doch eine Abtreibung ist rechtswidrig – nach §218 des Strafgesetzbuches. In den ersten zwölf Wochen ist der Abbruch unter besonderen Bedingungen straffrei. Dafür müssen Betroffene jedoch strenge Regeln befolgen. Luca muss lange nach einer Praxis suchen und fährt schließlich eine Stunde in die nächste Stadt. Ähnlich geht es jährlich 100.000 ungewollt Schwangeren.[1,2] Die Versorgung wird immer schlechter. In der medizinischen Ausbildung werden die Abbrüche oft nicht gelehrt, die Rechtslage verunsichert Ärzt*innen. Während sich die Situation für die Betroffenen zuspitzt, blockieren Konservative und Rechtsextreme eine fortschrittliche Gesetzgebung.
Dabei kann es ganz einfach sein: Frankreich hat sich das Recht auf Abtreibung als erstes Land in die Verfassung geschrieben. Abtreibung ist dort nun nicht nur straffrei, sondern legal. In Deutschland ist die Straffreiheit nur durch eine Fußnote im Gesetz geregelt – und so durch eine rechts-konservative Mehrheit im Parlament jederzeit angreifbar. Ein Grundrecht auf Abtreibung könnte Betroffene dauerhaft absichern. 80 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus.[3]
Das Abtreibungsverbot ist rechtlich nicht haltbar. Das hat bereits die Ampel-Regierung von einer Expertenkommission überprüfen lassen. Deren Empfehlung war eindeutig: Abbrüche sollten bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft grundsätzlich legal sein.[4] Die SPD hat sich bereits in der letzten Legislatur für diese Regelung ausgesprochen – jetzt hat sie die Chance, ihr Versprechen einzulösen. Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, fordert die Initiative für ein Grundrecht Abtreibung: §218 abschaffen, Recht auf Abtreibung einführen. Bitte schließe Dich an.
Der Weg zur Abtreibung ist zermürbend: Ein Termin bei der Gynäkologie, dann eine Pflichtberatung – teilweise werden die Betroffenen herablassend behandelt und sollen umgestimmt werden.[5] Danach beginnt die Suche nach einer Praxis für den Abbruch, denn wer berät, darf nicht behandeln. Alles muss in den ersten zwölf Wochen geschehen. Wenn die Schwangerschaft nicht sofort bemerkt wird, bleibt deutlich weniger Zeit. Die Krankenkasse zahlt nur in Ausnahmefällen; der Eingriff kostet etwa 500 bis 800 Euro.
Luca fühlt sich beschämt, überfordert und allein. In ganz Oberfranken, wo Luca lebt, gibt es nur eine einzige Einrichtung für Abbrüche. Für Millionen Menschen in Deutschland ist die Fahrt zur nächsten Praxis weit. In 85 von 400 Landkreisen ist die Versorgung mangelhaft. Die Zahl der Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, hat sich in den letzten 20 Jahren fast halbiert.[2] Folgen einer Politik, die Abtreibung unter Strafe stellt.
Luca ist eine fiktive Person, doch die Situation ist real – und sie wird immer schlimmer. Union, Rechtsextreme und fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen sperren sich gegen die Entkriminalisierung von Abtreibung. Und das, obwohl seit über 100 Jahren dafür gekämpft wird. Deutschland muss es Frankreich jetzt gleichtun und reproduktive Rechte endlich absichern.
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Diese Petition wurde auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, gestartet. Es ist also keine Kampagne von Campact, aber sie wird durch WeAct-Campaigner*innen unterstützt. Da viele Campact-Aktive diese Petition unterstützen, möchten wir Dich mit dieser E-Mail gerne darauf hinweisen.
Herzliche Grüße
Lara Weyers, Campaignerin für WeAct
PS: Ungewollt Schwangere treiben ab, notfalls auch mit gefährlichen Methoden. Damit sie das nicht müssen, gehören Schwangerschaftsabbrüche in die Gesundheitsversorgung. 2022 wurde §219a gestrichen. Bis dahin durften Ärzt*innen nicht öffentlich über Abtreibungen informieren. Nun ist der nächste Schritt fällig – auch §218 muss weg.
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[1] „Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2024 kaum verändert gegenüber Vorjahr“, Pressemitteilung Destatis, 3. April 2025
[2] „Abtreibungen: Strafbarkeit führt zu Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen“, MDR, 9. Juni 2024
[3] „Meinungsbild zur reproduktiven Selbstbestimmung und Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche“, Umfrage des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, April 2024
[4] „Paragraf 218 StGB: Abtreibungen sind strafbar – ist das richtig?“, Deutschlandfunk, 24. Juli 2025
[5] „Abtreibung in Deutschland: Ungewollt Schwangere werden immer schlechter versorgt“, Deutschlandfunk Kultur, 3. Februar 2022