Re: Die Linke
Verfasst: Mo 11. Dez 2017, 18:24
Liebe Leserinnen und Leser,
zum Jahresende werden wir noch einmal drastisch daran erinnert, dass auch in dem Uralt-Thema Kampf gegen die §§ 218/219 noch immer etwas zu tun ist. Selbst bis in die bürgerlichen Medienwurde wurde angesichts des Urteils gegen eine Gießener Ärztin bemerkt, dass mit dem §219 ein Relikt aus den Zeiten überholt geglaubter Fremdbestimmung über die Körper von Frauen in den Gesetzen verblieben ist.
Der nächste Newsletter erscheint am 9. Januar. Bis dahi wünschen wir euch für die längeren Festtage gute Erholung und einen fröhlichen Start in das neue Jahr.
Mit feministischen Grüßen,
eure Redaktion Judith Benda, Janina Bloch, Nina Eumann, Annegret Gabelin, Claudia Gohde, Caren Lay, Anja Mayer, Antje Schiwatschev, Claudia Sprengel, Vera Vordenbäumen, Katrin Voß, Uta Wegner, Julia Wiedemann, Nadia Zitouni
Aktuelles
Herzlichen Glückwunsch, Frigga Haug!
Am 28. November feierte die Feministin und Sozialistin Prof. Dr. Frigga Haug ihren achtzigsten Geburtstag. Seit Gründung der Partei DIE LINKE ist Frigga Haug Mitglied der LINKEN und wurde 2013 mit dem Clara-Zetkin-Preis ausgezeichnet. Frigga hat viele Diskurse in der LINKEN angeregt und das Parteiprogramm maßgeblich mitgeprägt. Die Gratulation von Katja Kipping kann hier nachgelesen werden.
Rollback bei der Gleichstellung
Seit 2006 veröffentlicht das Weltwirtschaftsforum den Global Gender Gap Report.
Der jährliche Report bewertet in 144 Staaten einmal jährlich die Gleichheit der Geschlechter nach vier Kategorien: Gesundheit und Überlebenschancen (zum Beispiel Geburten- und Sterberaten, durchschnittliche Lebenserwartung); Bildungsweg (Alphabetisierungsrate, Schul- und Hochschulbildung); politische Teilhabe (Parlaments-, Kabinettssitze); und wirtschaftliche Chancen (Löhne, Management, Arbeitsmarkt). Im Jahr 2017 belegt die Untersuchung in allen Bereichen Rückschritte zum Vorjahr. mehr 
§219 abschaffen!
Schwangerschaftsabbrüche sind zwar rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei. Dennoch besteht ein Verbot für das Werben und Anbieten. AbtreibungsgegnerInnen nutzen diese widersprüchliche Rechtslage, um die Rechtswidrigkeit in den Vordergrund zu stellen. Im November wurde deshalb eine Gynäkologin verurteilt, weil sie Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Leistungskatalog aufführte. Notwendig ist deshalb, eine gesetzliche Klarstellung und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. DIE LINKE. im Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mehr
zum Jahresende werden wir noch einmal drastisch daran erinnert, dass auch in dem Uralt-Thema Kampf gegen die §§ 218/219 noch immer etwas zu tun ist. Selbst bis in die bürgerlichen Medienwurde wurde angesichts des Urteils gegen eine Gießener Ärztin bemerkt, dass mit dem §219 ein Relikt aus den Zeiten überholt geglaubter Fremdbestimmung über die Körper von Frauen in den Gesetzen verblieben ist.
Der nächste Newsletter erscheint am 9. Januar. Bis dahi wünschen wir euch für die längeren Festtage gute Erholung und einen fröhlichen Start in das neue Jahr.
Mit feministischen Grüßen,
eure Redaktion Judith Benda, Janina Bloch, Nina Eumann, Annegret Gabelin, Claudia Gohde, Caren Lay, Anja Mayer, Antje Schiwatschev, Claudia Sprengel, Vera Vordenbäumen, Katrin Voß, Uta Wegner, Julia Wiedemann, Nadia Zitouni
Aktuelles
Herzlichen Glückwunsch, Frigga Haug!
Am 28. November feierte die Feministin und Sozialistin Prof. Dr. Frigga Haug ihren achtzigsten Geburtstag. Seit Gründung der Partei DIE LINKE ist Frigga Haug Mitglied der LINKEN und wurde 2013 mit dem Clara-Zetkin-Preis ausgezeichnet. Frigga hat viele Diskurse in der LINKEN angeregt und das Parteiprogramm maßgeblich mitgeprägt. Die Gratulation von Katja Kipping kann hier nachgelesen werden.

Rollback bei der Gleichstellung
Seit 2006 veröffentlicht das Weltwirtschaftsforum den Global Gender Gap Report.


§219 abschaffen!
Schwangerschaftsabbrüche sind zwar rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei. Dennoch besteht ein Verbot für das Werben und Anbieten. AbtreibungsgegnerInnen nutzen diese widersprüchliche Rechtslage, um die Rechtswidrigkeit in den Vordergrund zu stellen. Im November wurde deshalb eine Gynäkologin verurteilt, weil sie Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Leistungskatalog aufführte. Notwendig ist deshalb, eine gesetzliche Klarstellung und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. DIE LINKE. im Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mehr
