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Bundesverfassungsgericht bekräftigt Grenzen der Vereinsfreiheit

Verfasst: Sa 3. Aug 2019, 13:08
von Michael
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Grenzen der Vereinsfreiheit betont. Das Grundgesetz selbst setze "eine Schranke als Ausdruck einer pluralistischen, aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie", heißt es in zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen. Damit billigten die Verfassungsrichter das Verbot des Regionalverbands "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und der Organisation "Farben für Waisenkinder", die Spenden für Hinterbliebene der Palästinenserorganisation Hisbollah sammelte.

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