Seit 2015 dürfen die Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um an neue Erkenntnisse zu gelangen. Dem Bundesverfassungsgericht geht das teilweise zu weit.
t-online
Teils verfassungswidrig Gericht schränkt Befugnisse im Anti-Terror-Kampf ein
- Michael
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