Wer freigesprochen wurde, darf in derselben Sache nicht nochmal belangt werden – der Grundsatz geht bis ins römische Recht zurück. Nun will ihn der Bundestag reformieren. Kritiker befürchten einen Dammbruch.
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Änderung im Strafrecht : Ein Freispruch muss nicht das letzte Wort sein
- Schermi
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