Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise. Die Gemeinde Schermbeck soll dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Wesel abschließen. Die Organisation der Angebote soll weiterhin vor Ort bleiben.
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Schermbeck regelt Ganztagsanspruch an Grundschulen mit Kreis Wesel
- Michael
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