Bei der Extraschicht am vergangenen Wochenende hatten die Organisatoren bereits vorsorglich um 22 Uhr in der Lohnhalle die Stecker für das Bühnenprogramm gezogen.
Als Begründung nennt die Stadt, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mehrere Tage vor der Extraschicht in einer mündlichen Erörterung einer Klage stattgegeben habe, die sich gegen Veranstaltungslärm aus der Lohnhalle gerichtet habe. Bei diesem Termin hätten sich die Stadt und der Investor des Creativ-Quartiers darüber verständigt, die Baugenehmigung für die Lohnhalle für Veranstaltungen „mit Versammlungscharakter“ zurückzunehmen. Die Genehmigung für ein „Lobby- und Arthaus“ bleibe hingegen bestehen.
Unter 200 Personen
Für die Lohnhalle heißt das laut Stadt, dass zwar weiterhin Veranstaltungen stattfinden können, jedoch nicht mit mehr als 200 Personen, „etwa Ausstellungen, Seminare und Workshops“.
