
Verbraucherzentrale: Schäden nach „Friederike“ schnell der Versicherung melden
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Verbraucherzentrale: Schäden nach „Friederike“ schnell der Versicherung melden
Rhein-Ruhr. Sturmtief Friederike hat auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 130 Stundenkilometern für abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume gesorgt. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der Versicherungsschutz teilweise oder komplett riskiert“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.


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